Eine junge Mutter wird von ihrem Partner verlassen und versucht sich Hilfe bei einem Hellseher zu holen. Dieser verspricht, dass er den Partner telepathisch zurückholen kann wenn sie nur genügend Bares an ihn überweist. Dabei gibt es einen abgestuften Preis, je nachdem wie lange die Kundin auf den Partner zu warten bereit ist – je kürzer der Zeitraum desto teurer. Die „Rückführung“ des Partners binnen eines Monats soll 20.000 Euro kosten, bei zwei Monaten sind es noch 13.000 Euro, bei einem halben Jahr „nur“ noch 8.000 Euro. Die Frau entschied sich für die Zwei-Monats-Variante, zahlte – und der Partner kam natürlich nicht zurück. Ihrer Klage auf Rückzahlung des Batrages hat im Juni das Landgericht Düsseldorf stattgegeben. Aus dem Artikel dort:
Die Verlassene hatte es etwas eiliger mit dem Wiedersehen und überwies – nach einer telefonischen Erstberatung für 300 Euro – schließlich 13.000 Euro für eine Partnerrückführung innerhalb von zwei Monaten an den Hellseher. Doch wer einen so konkreten Zeitrahmen vorgibt, muss sich an diesem Versprechen auch messen lassen. Und die Enttäuschung folgte auf dem Fuß: Auch nach zwei Monaten sah die Frau ihren Ex-Partner nicht wieder – kein Klingeln an der Tür, kein Zustellnachweis, nichts. Als ihr sodann dämmerte, dass sie übers Ohr gehauen worden war, zog sie vor Gericht und forderte ihr Geld zurück – mit Erfolg.
Tja, der Hellseher wollte sich noch damit herausreden, dass nur eine „spirituelle Lebensberatung“ vereinbart war, aber – glücklicherweise – konnte die Klägerin Chatprotokolle vorweisen …
Tipp: Bei Kontakten zu solchen Leuten einfach alles irgendmöglich dokumentieren, dann kann man möglicherweise das eigentlich zum Fenster hinausgeworfene Geld vor Gericht zurückfordern.
Der Fall wird auch hier besprochen …
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