Tierhomöopathen im Größenwahn: Der CargoCult-Bachelor

28 09 2011

Richard Feynman prägte den schönen Begriff der Cargo-Cult-Wissenschaft und erklärte ihn in seiner Semester-Eröffnungsrede  1974 am California Institute of Technology wie folgt:

Auf den Samoainseln haben die Einheimischen nicht begriffen, was es mit den Flugzeugen auf sich hat, die während des Krieges landeten und ihnen alle möglichen herrlichen Dinge brachten. Und jetzt huldigen sie einem Flugzeugkult. Sie legen künstliche Landebahnen an, neben denen sie Feuer entzünden, um die Signallichter nachzuahmen. Und in einer Holzhütte hockt so ein armer Eingeborener mit hölzernen Kopfhörern, aus denen Bambusstäbe ragen, die Antennen darstellen sollen, und dreht den Kopf hin und her. Auch Radartürme aus Holz haben sie und alles mögliche andere und hoffen, so die Flugzeuge anzulocken, die ihnen die schönen Dinge bringen. Sie machen alles richtig. Der Form nach einwandfrei. Alles sieht genau so aus wie damals. Aber es haut nicht hin. Nicht ein Flugzeug landet.

Was hat das aber jetzt mit Tierhomöopathie zu tun? Oder mit einem Bachelor? Eigentlich nichts, es sei denn man schaut sich die Seiten von animalmundi an, denn was springt einem da sofort ins Auge:

Studium der Tierhomöopathie jetzt auf Bachelor-Niveau

Dazu gibt es noch eine mit einschläferndem Geklimper unterlegte Präsentation zum neuen Studienkonzept in dem  die Leute von diesem „Institut“ (so darf sich eigentlich alles und jeder nennen) ganz forsch behaupten:

An der Akkreditierung für den Studienbeginn 2012 arbeiten wir mit Nachdruck!

Oha! Und liest man dann noch genauer nach, dann geht es nicht um irgend einen Bachelor (wie z.B. bei den Menschenhomöopathen – die hätten gerne einen Bachelor of Arts gehabt, den die Uni Magdeburg jetzt doch nicht mitveranstalten will), sondern ausgerechnet um einen Bachelor of Science:

Das Studium ist bereits jetzt in der Lage Ihnen einen Studienumfang zu bieten, der den Anforderungen eines Bachelor-Studienganges gerecht wird. Animalmundi arbeitet intensiv an der Verwirklichung seines Ziels einen  Bachelor of Science für klassische Tierhomöopathie zu realisieren. (gleiches gilt für die Tierpsychologie)

Nun ja, die Verantwortlichen glauben offensichtlich tatsächlich, dass sie Wissenschaft betreiben und geben sich in einer Pressemeldung sehr optimistisch:

Mit der staatlichen Anerkennung als Bachelor-Studiengang im nächsten Jahr wird animalmundi das europaweit erste Institut sein, das diesen Abschluss ermöglicht.

Aber so weit ist es ja zunächst mal gar nicht. Die Leute von animalmundi haben ihre künstliche Landebahn angelegt und daneben Feuer entzündet die Struktur ihrer Ausbildung einem Bachelorstudium angelehnt und sie haben ihre hölzerne Kopfhörern, aus denen Bambusstäbe ragen, die Antennen darstellen sollen, aufgesetzt den Aufwand für die Ausbildung nach – dem bei echten Bachelorn üblichen – ECTS berechnet. Aber braucht man für einen B. Sc. nicht doch etwas mehr, vielleicht so etwas wie Wissenschaft?

Immerhin: 6 Tage Präsenzseminar und etwa ebenso viel für web-based-training werden für das Modul Wissenschaftliches Arbeiten veranschlagt – und ich würde ja doch gerne wissen, was da gelehrt wird. Wenn da auch nur ein klein wenig (also nicht homöopathisch verdünnt!) wissenschaftliche Methode drin ist, dann müssten danach ja die meisten ihr – kostenpflichtiges – „Studium“ wegen Unsinnigkeit abbrechen. Geht man mit wissenschaftlicher Methodik an die Tierhomöopathie heran, dann muss man neben den üblichen Widersprüchen zu einer Vielzahl bekannt gut belegter Naturgesetze auch noch „schlucken“, dass die Königsdisziplin der Homöopathen – die ausführliche Anamnese – bei Tieren gar nicht möglich ist. Dass Frauchen und Herrchen eines Goldfischs oder Meerschweinchens befragt werden, dürfte da auch wenig befriedigend sein – und schließt herrenlose Fundtiere doch eigentlich a priori von einer Behandlung aus. Oder muss in den letzt genannten Fällen eine der verlinkten Personen (deren selbst behauptete Fähigkeiten sich übrigens ziemlich leicht wissenschaftlich überprüfen lassen) hinzugezogen werden?

In jedem Fall wäre es natürlich ein Skandal, wenn ein solcher Bachelor (und dann noch Sc.) tatsächlich in irgendeiner Form Realität werden würde. Aber bisher reden ja – glücklicherweise – nur die Veranstalter dieser Kurse selbt von einem solchen Titel. Ob da die Spenden helfen, die man extra für dieses Bachelor bei den verblendeten gläubigen Anhängern einsammeln will? Ich schlage vor, dass sie für ihre Tierhomöopathie-Ausbildung entweder den B. o. Sch. (Bachelor of Schalatanerie – der natürlich auf einer Visitenkarte und einem „Praxisschild“ immer voll ausgeschrieben werden muss) oder eben einen CargoCult-Bachelor (der immer mit dem Zusatz „Muster ohne Wert“ oder „alles Quatsch mit Soße“ in gleicher Schriftgröße zu verzieren ist) verleihen dürfen – dann haben sie ihren Bachelor und können zumindest das Spendensammeln beenden.





Augen vs. Ohren 1:0 – der McGurk-Effekt

18 09 2011

Ich bin ja immer wieder erstaunt, auf welche Weise unser Hirn bisweilen die Realität verdreht. Der McGurk-Effekt war mir bis eben völlig unbekannt, bis mich ein Tweet auf das folgende Video hinwies:

Faszinierend ist dabei, dass man dieser Fehlwahrnehmung nicht entgehen kann. Auf YouTube gibt es noch weitere Beispiele, wobei mir folgende Version wirklich sehr gut gefällt:

Erst beim 2. Durchlauf fiel mir auf, dass zwischen 0:24 und 0:35 des Videos die Aufforderung des Moderators, jetzt die Augen geschlossen zu halten, nicht nur tatsächlich auch auf dem Bildschirm eingeblendet, sondern am Ende noch verschärft  wurde:

Dabei ist der Effekt meines Erachtens besonders eindrucksvoll, wenn man zwischen nur hören und hören und gucken abwechselt.





Kein „Verdünnungsmaster“ in Magdeburg (noch?)

14 08 2011

Als vor knapp zwei Jahren die Otto-von-Guericke -Universität Magdeburg einen Master-Studiengang in Homopathie ankündigte und die Einführung eines solchen auch ausführlich zu begründen versuchte war der Aufschrei unter den Wissenschaftsbloggern in Deutschland vorprogrammiert. Hier und da hatte sich die Nummer eins unter den deutschsprachigen Scienceblogs mit dem Thema beschäftigt, und – verständlicherweise – waren auch weitere seiner Kollegen wenig erfreut darüber, dass eine durchaus renommierte Hochschule einen Master in Homöopathie vergeben wollte. Immerhin sollte es kein „Master of Science“ sondern ein „Master of Arts“ sein, denn ersterer dürfte sich bei der Homöopathie ja von selbst verbieten …

Wobei mich immer noch wundert, warum die Universität seinerzeit unter anderem folgende Begründung für die Zulassung dieses Masterstudiengangs fand:

Die Universität ist nicht beteiligt an der Ausbildung in homöopathischer Medizin an sich; das könnte sie auch gar nicht. Ihre Aufgaben liegen in der Vermittlung von Methodiken für Forschung, Qualitätsförderung und Professionalisierung.

Es ist schon sehr erstaunlich, dass eine Universität einen Titel in einem Fachgebiet verleihen wollte, an dessen Ausbildung sie zu einem großen Teil überhaupt nicht beteiligt ist – außer natürlich an den genannten Themen (… die aber nur einen kleinen Teil des Studiums umfassen: Im dritten Modul lernen Studierende neben den Grundlagen der Wissenschaftstheorie sowohl quantitative als auch qualitative Forschungsdesigns kennen …). Heißt das, dass man gemeinsam mit der Fakultät für Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften in Magdeburg auch Konzepte für andere Masterstudiengänge erstellen kann, wenn man ein solches wissenschaftliches Feigenblatt mit aufnimmt?

Den Master of Arts selbst können etwaige Interessenten übrigens immer noch nicht erwerben. Den Grund dafür findet man hier:

Das Konzept steht – nun wird eine Hochschule gesucht, um es umzusetzen! Denn zu unserem Bedauern ist für die OvGU die Durchführung des Studienganges im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten nicht zu realisieren.

Fast wäre man geneigt, der Magdeburger Uni zu ihrer knappen Personaldecke zu gratulieren …





Sonntag 15:00 Uhr: Wir denken uns einen Regentanz!

13 08 2011

Ein großes Experiment steht kurz vor seiner Durchführung, und die Skeptiker haben es mal wieder nicht mitbekommen. Gerade noch rechtzeitig hat man mir eine Mail geschickt, die auf zwei YouTube-Videos aufmerksam machten, in denen es um einen wahnsinnig aufregenden „Versuch“ geht, der morgen, also am 14. August, ab 15:00 Uhr stattfinden soll.

Es geht um’s Wetter, denn es soll regnen! Natürlich nicht hier bei uns (das tut es bekanntlich schon seit Wochen), sondern irgendwo in der Sahara – auf der dazugehörigen Webseite wird der Ort Douz genannt. Die Aufforderung zu diesem Experiment in englisch bzw. eine etwas aufwendiger visualisierte Anleitung in Deutsch sollen also dafür sorgen, dass die aktuelle Wettervorhersage für die dortige Gegend sich als falsch erweist – angekündigt ist nämlich Folgendes:

Für diejenigen, die der dortigen Gegend ebenfalls ein wenig Feuchtigkeit zukommen lassen wollen hab ich ein paar Beispiele von Regentänzen auf YouTube gefunden. Laut Anleitungsvideo oben braucht man übrigens selbst keinen Regentanz durchführen, es reicht wenn man ihn einfach denkt, bzw. sich einfach irgendwie vorstellt, dass es dort nassen Sand geben würde oder Ähnliches. Von welchem YouTube-Regentanz man sich da inspirieren lassen will, das muss jede(r) selbst entscheiden …





Vier tolle Videos

12 08 2011

Herrlich! Diese vier Videos liebe ich seit Jahren, jetzt gibt es sie zum Anschauen auf diesem Blog:

So funktioniert das mit der selektiven Wahrnehmung

Update: Ich habe sie hier jetzt auch ‚mal eingebettet, die Erklärungen gibt es weiterhin im verlinkten Artikel:

Nr. 1: Der Klassiker (wie oft passen sich die mit den weißen T-Shirts den Ball zu?)

Nr. 2: Die gleiche Aufgabe wie oben …

Nr. 3: Anschauen und aufpassen – was fällt auf?

Nr.4: Für alle, die die Veränderungen in den ersten Videos nicht bemerkt haben: Ihr seid nicht alleine!





BGH-Urteil zum Kartenlegen schlägt Wellen

14 01 2011

Das BGH hat gestern kein endgültiges Urteil im Fall der Kartenlegerin, die von einem ihrem Kunden Geld einklagen wollte, bekannt gegeben sondern das Ganze an die Vorinstanz zurückverwiesen. In der Pressemeldung nimmt der BGH wie folgt Stellung:

  • Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zunächst die Annahme der Vorinstanzen gebilligt, dass die von der Klägerin versprochene Leistung objektiv unmöglich ist.
  • [daraus folgt] nicht zwingend, dass der Vergütungsanspruch der Klägerin nach § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB* entfällt. Die Vertragsparteien können im Rahmen der Vertragsfreiheit und in Anerkennung ihrer Selbstverantwortung wirksam vereinbaren, dass eine Seite sich – gegen Entgelt – dazu verpflichtet, Leistungen zu erbringen, deren Grundlagen und Wirkungen nach den Erkenntnissen der Wissenschaft und Technik nicht erweislich sind […]
  • [Ist dem Kunden klar,] dass die Geeignetheit und Tauglichkeit dieser Leistungen zur Erreichung des von ihm gewünschten Erfolgs rational nicht erklärbar ist, so würde es Inhalt und Zweck des Vertrags sowie den Motiven und Vorstellungen der Parteien widersprechen, den Vergütungsanspruch des Dienstverpflichteten zu verneinen.

Also: Wenn der Kunde wusste, dass er sein Geld für absoluten Nonsens ausgeben würde, dann darf die Kartenlegerin auch Geld dafür verlangen? Ganz klar ist das Ganze ja noch nicht, und das Oberlandesgericht darf jetzt erst einmal eine weitere, möglicherweise entscheidende, Frage klären, die im früheren Urteil gar nicht betrachtet wurde. Es muss nämlich noch geklärt werden,

  • ob die Vereinbarung der Parteien nach § 138 BGB*** wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist. In diesem Zusammenhang darf nicht verkannt werden, dass sich viele Personen, die derartige Verträge schließen, in einer schwierigen Lebenssituation befinden oder es sich bei ihnen um leichtgläubige, unerfahrene oder psychisch labile Menschen handelt. Daher dürfen in solchen Fällen keine allzu hohen Anforderungen an einen Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB gestellt werden.

Der erwähnte § 138, BGB beschäftigt sich mit den Themen „Sittenwidriges Rechtsgeschäft“ und „Wucher“ und Satz 1 lautet:

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

Mit dieser Frage darf sich nun das Oberlandesgericht beschäftigen …

Inzwischen streiten die juristischen Kommentatoren, was von diesem Urteil zu halten sei. Im GWUP-Blog (mit vielen Links zu Presseartikeln zum Thema) befürchtet der Hamburger Jurist Dr. Jan-Peter Ewert, dass dieses Urteil eher negative Auswirkungen haben wird:

Das heutige Urteil birgt die Gefahr, Tür und Tor für Klagen von Kurpfuschern jeglicher Couleur zu öffnen. Musste in der Vergangenheit der Kunde nur darlegen, dass die vereinbarte Leistung den Naturgesetzen widerspricht, um aus dem Zahlungsanspruch herauszukommen, muss er nunmehr belegen, dass er sich in einer Notlage befand, die ausgebeutet wurde. […]

Schwieriger wird die Lage für Opfer von Quacksalbern damit aber allemal.

In der Legal Tribune äußert sichProf. Dr. Hans Prütting (Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht an der Universität zu Köln) wesentlich positiver und sieht ein ganz anderes Szenario:

Soweit die Wahrsagerin als Klägerin im vorliegenden Fall ihren Zahlungsanspruch mit der verfassungsrechtlichen Garantie der Vertragsfreiheit, der Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses und der Berufsfreiheit untermauert hatte, kommt dem keinerlei Gewicht zu.

Keine der verfassungsrechtlich genannten Garantien erlaubt es einem Wahrsager, betrügerisch zu handeln oder Kunden durch wucherische Vertragsbedingungen zu schädigen. Gleiches würde gelten, wenn ein Wahrsager den Versuch machte, rechtliche Konsequenzen durch vertragliche Vereinbarungen oder gar durch allgemeine Geschäftsbedingungen zu umgehen.

Rechtliche Konsequenz eines wucherischen Geschäfts ist die Nichtigkeit des Dienstvertrags. Die auf Grundlage dieses nun nichtigen Vertrags erbrachten Leistungen erfolgten dann ohne Rechtsgrund.

… und nicht nur das, Prütting sieht sogar gute Chancen, falls der Kunde auf Rückzahlung bereits erbrachter Zahlungen klagen würde:

Der von der Wahrsagerin verklagte Kunde kann also nicht nur die Zahlung gemäß § 821 BGB verweigern. Er kann auch gemäß § 812 BGB alles zurückverlangen, was er der Wahrsagerin gezahlt hat. Hoffentlich hat sie das Geld auf die hohe Kante gelegt. Sie müsste es ja eigentlich gewusst haben.

Dabei hilft die Einschätzung des BGH, dass in diesen Fällen keine hohen Anforderungen an den „Verstoß gegen die guten Sitten“ angelegt werden dürfen.

Ralf Neugebauer (Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf und Köln) schreibt in seinem Blog nur vorläufig über das Thema und verweist auf die Tatsache, dass die genaue Begründung des BGH-Spruchs noch gar nicht veröffentlicht ist. In seiner ersten Bewertung schreibt er:

Vertragsfreiheit ist sicher wichtig. Man kann auch durchaus den strengen Standpunkt vertreten, dass Verträge eben eingehalten werden müssen. Wenn sich also alle darüber einig sind, dass Magie nach wissenschaftlichen Kriterien wirkungslos ist, warum sollen sie dann darüber keinen Vertrag schließen dürfen? Genau bei dieser Annahme habe ich aber ein  Problem. Wer glaubt, dass ein Magier in die Zukunft sehen kann, der irrt. Er glaubt ja gerade, dass der Magier mit seinen Mitteln den versprochenen Erfolg erzielen kann. Der Kunde ist sich also gerade nicht darüber im Klaren, dass er sich auf eine unmögliche Dienstleistung einlässt. Ist er damit nicht schutzbedürftig? Insbesondere, wenn man an Fälle wie diesen denkt, in denen der Kunde einen beträchtlichen Teil seines Vermögens für solchen Aberglauben ausgibt.

Er hält das Urteil zumindest für nicht ungefährlich, denn er fährt fort:

Ob es in allen Fällen gelingt, diesen Schutz über das Verdikt der Sittenwidrigkeit zu erreichen, dürfte zweifelhaft sein.

Die Argumentation finde ich übrigens höchst aufschlußreich, endet sie doch in einem typischen Paradoxon a la Catch-22: Wenn alle Beteiligten wissen, dass Kartenlegen (o.ä.) Nonsens ist, warum sollten sie dann einen Vertrag schließen? Wenn ein solcher Vertrag geschlossen wird, dann muss also der Kunde von dem Nonsens nichts gewußt haben und hat damit eine – möglicherweise vorübergehende – „geistige Schwäche“ offenbart, die wiederum vom Anbieter nicht ausgenutzt werden darf …

Im Law-Blog von Udo Vetter sind beim diesbezüglichen Artikel die Kommentare das Spannendere, da ansonsten fast ausschließlich die Pressemeldung es BGH zitiert wird. Mein Lieblingskommentar stammt von einem Menschen namens „Lutz“ und findet sich in Kommentar Nr. 11:

Wird nicht bei jedem Dienstvertrag nur das Tätigwerden – und nicht der Erfolg der Tätigkeit – geschuldet? M.E. hätte man darauf abstellen können und sich jegliche Ausführungen über eine Unmöglichkeit der Leistung sparen können.

Mit anderen Worten: Der Voodoo-Hexer schuldet eben nur, dass er seine Show abzieht und Nadeln in die Puppe piekst und nicht, dass es bei der betreffenen Person aua macht. Diese Tätigkeit ist nicht unmöglich.

Wenn sich der Voodoo-Hexer im Rahmen der Vertragsfreiheit dazu verpflichtet, bei der betreffenden Person ein aua zu bewirken – ja dann hat er eben Pech gehabt und bekommt – wegen objektiver Unmöglichkeit – kein Geld.

Insgesamt also ein eher diffuses Bild – weder Freibrief für die Kartenleger noch dezidierte Stärkung des Verbraucherschutzes. Für mich erinnert das an ein ganz anderes Thema, bei dem der Markt allerdings viel stärker und viel restriktiver reguliert ist: die Finanzdienstleistungsbranche!

Dort hat der Kunde die Möglichkeit den Verkäufer (bzw. Vermittler) zu verklagen, wenn dieser ihn nicht über alle Risiken der Anlage – schriftlich! – aufgeklärt hat. Wie schön wäre es, wenn dies in ähnlicher Form (die Beschreibung der Risiken bei Finanzprodukten muss nach aktueller Gesetzeslage auch für Laien verständlich sein!) auch bei Kartenlegern, Wahrsagern und Astrologen der Fall sein müsste. Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Wer das „Kleingedruckte“ nicht liest ist definitiv selbst schuld
  2. Ohne entsprechende Hinweise sind diese Verträge nichtig (und der Kunde muss nicht zahlen)

OK, ich weiß natürlich, dass auch die Gesetze zur Regulierung der Finanzdienstleister, Banken und Versicherungen noch alles andere als perfekt ist, aber immerhin ist es ein Schritt in die richtige (d.h. den Verbraucher/Kunden schützende) Richtung. Im esoterischen Zukunftsschwurbelmarkt ist man leider meilenweit von solchen Regelungen entfernt. Dabei gab es sogar schon mal eine entsprechende Gesetzesinitiative, die allerdings im Sande verlaufen ist. Der Gesetzentwurf  zielte eigentlich eher auf das Geschäft mit irgendwelchen Psycho-Seminaren und war ebenfalls noch nicht perfekt, aber alleine §2 Abs. 1 und 2 würden die Kunden erheblich besser stellen:

§ 2 Form und Inhalt des Vertrages
(1) Verträge nach § 1 bedürfen der Schriftform.
(2) Die Vertragsurkunde muss Angaben enthalten

  • über die genaue Bezeichnung und zustellungsfähige Anschrift des Unternehmers, bei juristischen Personen und rechtfähigen Personengesellschaften auch über die Person des gesetzlichen Vertreters,
  • zur genauen Beschreibung der Leistung und des angestrebten Ziels einschließlich
    • einer kurzen Beschreibung der angewandten Methode,
    • der vertretenen ethischen Werte und
    • der theoretischen Grundlagen,
  • über die berufliche Qualifikation der Personen, die die Dienstleistung erbringen,
  • über Art sowie die voraussichtliche Anzahl und Dauer der Veranstaltungen,
  • darüber, ob die Veranstaltungen in Gruppen oder einzeln durchgeführt werden sollen,
  • über den Gesamtpreis sowie den Einzelpreis je Veranstaltung,
  • darüber, ob Begleitmaterial erworben werden muss, und welche Kosten hierdurch entstehen,
  • darüber, ob der Vertragsgegenstand Teil eines Gesamtkonzepts ist, und über den Preis der hierzu gehörenden Leistungen,
  • darüber, welche Risiken und Nebenwirkungen die angewandten Methoden haben und
  • welcher Personenkreis hierdurch gefährdet sein könnte.

So heißt es erst ‚mal abwarten – irgendwann wird es eine weitere Entscheidung des OLG Stuttgart geben und ich bin schon mal gespannt wie das jetzt ausgeht …





Schüler testen: Astrologie versagt!

27 05 2010

Klasse Idee aus Nienburg (Weser): Am Marion-Dönhoff-Gymnasium trifft sich jeden Montag die „Skeptiker-AG“ – Schülerinnen und Schüler der 8.-10. Klasse, die sich mit vielerlei spannenden Fragen beschäftigen.  Von Astrologie über das Monster vom Loch Ness bis zu Verschwörungstheorien und dem Yeti reicht die Themenpalette – wobei sich die Nachwuchsskeptiker natürlich zunächst mal – wie auch die lokale Sonntagszeitung berichtete – mit der Theorie beschäftigen müssen; also damit wie mit den Methoden der Wis­sen­schaft Be­haup­tun­gen eigentlich geprüft werden. Ob sie sich dabei auch von folgendem Video* zu einem Test inspirieren liessen weiß ich natürlich nicht …

… aber dass sie die Methodik beherrschen haben die Schüler mit einem Astrologietest gezeigt, den sie im Rahmen ihrer AG  durchgeführt haben:

Versuchsanordnung

Drei freiwilligen Versuchspersonen wurden zur Überprüfung der Übereinstimmung mit ihrer Person zwei verschiedene Charakterhoroskope vorgelegt. Eines der beiden Horoskope wurde mit Hilfe der Geburtsdaten ermittelt, das andere war ein fremdes (das einer anderen Versuchsperson).
Die Versuchspersonen hatten die Aufgabe, die Horoskope zu lesen und anzugeben, inwieweit diese auf die eigene Person zutreffen (Übereinstimmung in Prozent). Die Versuchspersonen wussten nicht, bei welchem Horoskop es sich tatsächlich um ihr eigenes handelte (so genannte „Verblindung“). Sie erfuhren es erst nach dem Versuch.
Die verwendeten Charakterhoroskope wurden auf der Astrologie-Seite http://de.astrogeno.com/ unter Angabe von Geburtszeitpunkt und Geburtsort erstellt.

Das Ergebnis ist für die Astrologie katastrophal:

Die jungen Probanden fanden also in einem fremden Horoskop im Schnitt mehr Übereinstimmungen zur eigenen Person als in dem zu ihrem Geburtsdatum erstellten und folgerichtig formuliert das Versuchsergebnis auch ganz klar:

Der von Astrologen behauptete Zusammenhang zwischen den Charaktereigenschaften eines Menschen und der Konstellation der Himmelskörper zum Zeitpunkt seiner Geburt konnte im Experiment nicht belegt werden.

Natürlich ist das für Skeptiker keine neue Erkenntnis, aber auf die Teilnehmer der Skeptiker AG dürfte dieses eigene Experiment einen nachdrücklicheren Eindruck hinterlassen als wenn man ihnen nur folgenden Beitrag aus der RTL-Sendung „Welt der Wunder“ vorgespielt hätte. Dort findet man – nach der sehr schönen Entlarvung und Demonstration von Techniken des  „Cold Reading“ – am Ende noch zwei ähnliche Tests mit vergleichbaren Ergebnissen:

Gibt es eigentlich ähnliche Veranstaltungen auch an anderen Schulen? Zu wünschen wäre es, denn zum Einen gibt es genug Themen aus dem „Skeptiker-Repertoire“ mit denen man Schülerinnen und Schüler begeistern und an denen man die wissenschaftliche Methode wunderbar erklären und erproben kann, zum Anderen kann ich mir sehr gut vorstellen, dass eine solche AG allen Beteiligten auch richtig Spaß macht – und der sollte bei einer AG natürlich nicht zu kurz kommen.

* Nein, ich bekomme von They might be giants kein Geld für diese erneute Werbung – ich finde aber, dass man die CD/DVD „here comes science“ nicht oft genug lobend erwähnen kann … … sie eignet sich übrigens bestimmt auch gut für den Einsatz im Englischunterricht!





Weltklasse? Erledigt!

25 05 2010

Wie war das noch mit dem Astrologen aus Darmstadt, der sich mit einer paradox benamten Webseite („gute-astrologie“? – klingt irgendwie nach „wohlduftende-Gülle“!) und zwei openPR-Veröffentlichungen (jeweils verziert mit ein und dem selben Bild, das die Möchtegernweltklasse in unmittelbarer Nähe eines weltbekannten Exiltibeters mit inhaltsleerer Schwafelneigung und dauernder Grinselähmung zeigt) Ende letzten Jahres so richtig bekannt machen wollte? Scheint ja irgendwie nicht geklappt zu haben, denn als ich heute mal auf seiner Webseite vorbeischaute war es vorbei mit den „Prognosen von Weltklasse“ – stattdessen ein Bild, eine Liste der üblichen esoterischen „Dienstleistungen“ und der Hinweis: Wir bauen um!

Aktuelle Webseite www.gute-astrologie.de





Futurama erklärt Homöopathie …

18 03 2010

… ganz kurz und ohne Schnickschnack in folgender Szene:

Wer’s ein wenig ausführlicher mag, der kann ja dem britischen Comedian Matt Kirshen lauschen:





Wir basteln uns ein Argument für eine Verschwörungtheorie: per e-Petition!

10 03 2010

Eines der schwachinnigsten Themen aus dem reichhaltigen Fundus der Verschwörungstheoretiker sind die so genannten „Chemtrails„. Irgendwie sollen über die Kondensstreifen von Flugzeugen irgendwelche Substanzen oder Nanopartikel großflächig verteilt werden um irgendwie ganz superböse die Menschen oder das Wetter oder was auch immer zu manipulieren. Für Verschwörungstheoretiker ist es natürlich viel einfacher, daran zu glauben, dass zigtausende von Piloten, Servicetechniker auf Flughäfen, Hersteller der Chmikalien bzw. Nanopartikel und so weiter alle absolut verschwiegen sind, als die Ergebnisse der – reichhgaltig vorhandenen – wissenschaftlichen Forschungen zu diesem Thema anzuerkennen. Wobei die Wissenschaftler selbstverständlich auch in die Verschwörungstheorie eingeweiht sein müssen, denn warum sonst würden sie die Wahrheit über die bösen Chemtrails in ihren Forschungsergebnissen so beharrlich unterschlagen?

Eine Schwäche hat der ganze Chemtrailschwachsinn sowieso: Bisher habe ich noch nicht einmal von einem Kronzeugen gehört, einem aus der Riege der zigtausend Beteilgten, der irgend einen Beleg dafür liefern könnte, dass diese – natürlich nicht genannten – Chemikalien oder Nanopartikel (oder beides?) tatsächlich an dem ein oder anderen Flugzeug heimlich aus den von den Chemtrailverschwörern genannten Gründen appliziert wurden. Das macht aber nichts, denn es gibt ein anderes „Argument“, das mindestens ebenso eindrucksvoll erscheint und das man leicht binnen weniger Minuten selbst erzeugen kann. Und das geht so:

  1. Registrieren auf der Petitionsseite unserer Bundesregierung
  2. Eine e-Petition erstellen, wie z.B. diese, die kurz und knackig fordert:  Der Deutsche Bundestag möge beschließen , daß der Einsatz von Geoengineering im Luftraum über Deutschland verboten wird.

Da steht jetzt zwar nichts von Chemtrails, aber genau das ist mit „Geoengineering“ gemeint. Und für die Verschwörungstheoretiker ist das wirklich ganz toll, denn jetzt steht das Thema sogar auf einer offiziellen Regierungsseite. Und auch wenn Verschwörungstheoretiker ja den bösen Mächtigen immer irgendwie alles zutrauen und ihnen permanent Vertuschungen und Lügen vorwerfen, eine „offizielle“ Erwähnung der Verschwörungstheorie auf einer Regierungsseite gilt als absoluter Beweis dafür, dass an der Sache doch irgendetwas dran sein muss. Das meint auch ein Mensch aus der Community eines (nicht eingetragenen) Vereins von Hobby-Verschwörern in ihrem Forum (hier die unschöne Kopie auf WebCite®):

ich find die petition super… wird wahrscheinlich den kurs der regierenden nicht ändern, aber wenigstens kann man jetzt auf eine petition verweisen die auf einer regierungsseite steht …

Ist das nicht herrlich? Und es wird sogar noch besser: Wird die e-Petition abgeschmettert oder gar gelöscht, dann kann man weiter auf die böse Regierung schimpfen, die das Thema – wieder einmal – unter den Teppich gekehrt bzw. schlicht und einfach „wegzensiert“ hat.

Ob ich jetzt auch eine e-Petition erstellen soll? Immerhin verschwinden – nicht nur bei mir zu Hause – immer wieder einzelne Socken und ich fordere deswegen die Bundesregierung auf, sich endlich einmal um die Erforschung dieser – unter Skeptikern ja fast schon sprichwörtlichen – Sockenmonster zu kümmern und endlich Gegenmaßnahmen gegen diese Viecher einzuleiten. Es ist doch wirklich ein Skandal, dass man die Bevölkerung weiter darunter leiden lässt. Die Zahl der täglich verschwindenden Einzelsocken geht sicher in die Tausende und alleine der finanzielle Schaden für die Bevölkerung (die ja Geld für neue Sockenpaare ausgeben muss) dürfte sich pro Jahr auf mehrere Millionen Euro beziffern lassen. Das liegt eindeutig daran, dass die sockenproduzierende Industrie und der dazugehörige Handel durch gezielte Lobbyarbeit diese dringend notwendigen Forschungen verhindert sowie bereits besetehende Forschungsergebnisse unterdrückt. Es wird Zeit, dass sich das endlich ändert, deshalb wird meine Petition wohl so lauten:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen , daß die in vielen Waschmaschinen offensichtlich beheimateten „Sockenmonster“ endlich grundlegend erforscht und diese Forschungeergebnisse veröffentlicht werden, um der leidenden Bevölkerung endlich effektive Gegenmaßnahmen zu ermöglichen.

Ich war übrigens letzte Woche wieder betroffen, dieses Mal hat’s eine meiner Wundersocken erwischt! Bei der einzureichenden Petition könnte ich also genau so – wie Kommentatoren aktuell bei der Chemtrail Geoengineering-Petition – Zeugnis ablegen. Klar, dank des blauen Himmels sieht man Kondensstreifen, vor denen man sich fürchten kann, weil in diese irgendetwas „hineingesprüht“ worden sein soll, und genau das wird in meinem Lieblingsbeitrag aus dem Forum auch erwähnt:

Bei uns das gleiche, gestern abend Sternenklarer Himmel, gestern den ganzen Tag blauer Himmel und heute Morgen fingen sie schon wieder an erst vor der Sonne zu Sprühen und mittlerweile fliegen sie in Formation nebeneinander und ziehen dicke Streifen

Ob das daran liegen könnte, dass ein Flughafen in der Nähe ist?

Raum: frankfurt

Dacht‘ ich’s mir doch …