BGH-Urteil zum Kartenlegen schlägt Wellen

14 01 2011

Das BGH hat gestern kein endgültiges Urteil im Fall der Kartenlegerin, die von einem ihrem Kunden Geld einklagen wollte, bekannt gegeben sondern das Ganze an die Vorinstanz zurückverwiesen. In der Pressemeldung nimmt der BGH wie folgt Stellung:

  • Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zunächst die Annahme der Vorinstanzen gebilligt, dass die von der Klägerin versprochene Leistung objektiv unmöglich ist.
  • [daraus folgt] nicht zwingend, dass der Vergütungsanspruch der Klägerin nach § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB* entfällt. Die Vertragsparteien können im Rahmen der Vertragsfreiheit und in Anerkennung ihrer Selbstverantwortung wirksam vereinbaren, dass eine Seite sich – gegen Entgelt – dazu verpflichtet, Leistungen zu erbringen, deren Grundlagen und Wirkungen nach den Erkenntnissen der Wissenschaft und Technik nicht erweislich sind […]
  • [Ist dem Kunden klar,] dass die Geeignetheit und Tauglichkeit dieser Leistungen zur Erreichung des von ihm gewünschten Erfolgs rational nicht erklärbar ist, so würde es Inhalt und Zweck des Vertrags sowie den Motiven und Vorstellungen der Parteien widersprechen, den Vergütungsanspruch des Dienstverpflichteten zu verneinen.

Also: Wenn der Kunde wusste, dass er sein Geld für absoluten Nonsens ausgeben würde, dann darf die Kartenlegerin auch Geld dafür verlangen? Ganz klar ist das Ganze ja noch nicht, und das Oberlandesgericht darf jetzt erst einmal eine weitere, möglicherweise entscheidende, Frage klären, die im früheren Urteil gar nicht betrachtet wurde. Es muss nämlich noch geklärt werden,

  • ob die Vereinbarung der Parteien nach § 138 BGB*** wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist. In diesem Zusammenhang darf nicht verkannt werden, dass sich viele Personen, die derartige Verträge schließen, in einer schwierigen Lebenssituation befinden oder es sich bei ihnen um leichtgläubige, unerfahrene oder psychisch labile Menschen handelt. Daher dürfen in solchen Fällen keine allzu hohen Anforderungen an einen Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB gestellt werden.

Der erwähnte § 138, BGB beschäftigt sich mit den Themen „Sittenwidriges Rechtsgeschäft“ und „Wucher“ und Satz 1 lautet:

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

Mit dieser Frage darf sich nun das Oberlandesgericht beschäftigen …

Inzwischen streiten die juristischen Kommentatoren, was von diesem Urteil zu halten sei. Im GWUP-Blog (mit vielen Links zu Presseartikeln zum Thema) befürchtet der Hamburger Jurist Dr. Jan-Peter Ewert, dass dieses Urteil eher negative Auswirkungen haben wird:

Das heutige Urteil birgt die Gefahr, Tür und Tor für Klagen von Kurpfuschern jeglicher Couleur zu öffnen. Musste in der Vergangenheit der Kunde nur darlegen, dass die vereinbarte Leistung den Naturgesetzen widerspricht, um aus dem Zahlungsanspruch herauszukommen, muss er nunmehr belegen, dass er sich in einer Notlage befand, die ausgebeutet wurde. […]

Schwieriger wird die Lage für Opfer von Quacksalbern damit aber allemal.

In der Legal Tribune äußert sichProf. Dr. Hans Prütting (Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht an der Universität zu Köln) wesentlich positiver und sieht ein ganz anderes Szenario:

Soweit die Wahrsagerin als Klägerin im vorliegenden Fall ihren Zahlungsanspruch mit der verfassungsrechtlichen Garantie der Vertragsfreiheit, der Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses und der Berufsfreiheit untermauert hatte, kommt dem keinerlei Gewicht zu.

Keine der verfassungsrechtlich genannten Garantien erlaubt es einem Wahrsager, betrügerisch zu handeln oder Kunden durch wucherische Vertragsbedingungen zu schädigen. Gleiches würde gelten, wenn ein Wahrsager den Versuch machte, rechtliche Konsequenzen durch vertragliche Vereinbarungen oder gar durch allgemeine Geschäftsbedingungen zu umgehen.

Rechtliche Konsequenz eines wucherischen Geschäfts ist die Nichtigkeit des Dienstvertrags. Die auf Grundlage dieses nun nichtigen Vertrags erbrachten Leistungen erfolgten dann ohne Rechtsgrund.

… und nicht nur das, Prütting sieht sogar gute Chancen, falls der Kunde auf Rückzahlung bereits erbrachter Zahlungen klagen würde:

Der von der Wahrsagerin verklagte Kunde kann also nicht nur die Zahlung gemäß § 821 BGB verweigern. Er kann auch gemäß § 812 BGB alles zurückverlangen, was er der Wahrsagerin gezahlt hat. Hoffentlich hat sie das Geld auf die hohe Kante gelegt. Sie müsste es ja eigentlich gewusst haben.

Dabei hilft die Einschätzung des BGH, dass in diesen Fällen keine hohen Anforderungen an den „Verstoß gegen die guten Sitten“ angelegt werden dürfen.

Ralf Neugebauer (Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf und Köln) schreibt in seinem Blog nur vorläufig über das Thema und verweist auf die Tatsache, dass die genaue Begründung des BGH-Spruchs noch gar nicht veröffentlicht ist. In seiner ersten Bewertung schreibt er:

Vertragsfreiheit ist sicher wichtig. Man kann auch durchaus den strengen Standpunkt vertreten, dass Verträge eben eingehalten werden müssen. Wenn sich also alle darüber einig sind, dass Magie nach wissenschaftlichen Kriterien wirkungslos ist, warum sollen sie dann darüber keinen Vertrag schließen dürfen? Genau bei dieser Annahme habe ich aber ein  Problem. Wer glaubt, dass ein Magier in die Zukunft sehen kann, der irrt. Er glaubt ja gerade, dass der Magier mit seinen Mitteln den versprochenen Erfolg erzielen kann. Der Kunde ist sich also gerade nicht darüber im Klaren, dass er sich auf eine unmögliche Dienstleistung einlässt. Ist er damit nicht schutzbedürftig? Insbesondere, wenn man an Fälle wie diesen denkt, in denen der Kunde einen beträchtlichen Teil seines Vermögens für solchen Aberglauben ausgibt.

Er hält das Urteil zumindest für nicht ungefährlich, denn er fährt fort:

Ob es in allen Fällen gelingt, diesen Schutz über das Verdikt der Sittenwidrigkeit zu erreichen, dürfte zweifelhaft sein.

Die Argumentation finde ich übrigens höchst aufschlußreich, endet sie doch in einem typischen Paradoxon a la Catch-22: Wenn alle Beteiligten wissen, dass Kartenlegen (o.ä.) Nonsens ist, warum sollten sie dann einen Vertrag schließen? Wenn ein solcher Vertrag geschlossen wird, dann muss also der Kunde von dem Nonsens nichts gewußt haben und hat damit eine – möglicherweise vorübergehende – „geistige Schwäche“ offenbart, die wiederum vom Anbieter nicht ausgenutzt werden darf …

Im Law-Blog von Udo Vetter sind beim diesbezüglichen Artikel die Kommentare das Spannendere, da ansonsten fast ausschließlich die Pressemeldung es BGH zitiert wird. Mein Lieblingskommentar stammt von einem Menschen namens „Lutz“ und findet sich in Kommentar Nr. 11:

Wird nicht bei jedem Dienstvertrag nur das Tätigwerden – und nicht der Erfolg der Tätigkeit – geschuldet? M.E. hätte man darauf abstellen können und sich jegliche Ausführungen über eine Unmöglichkeit der Leistung sparen können.

Mit anderen Worten: Der Voodoo-Hexer schuldet eben nur, dass er seine Show abzieht und Nadeln in die Puppe piekst und nicht, dass es bei der betreffenen Person aua macht. Diese Tätigkeit ist nicht unmöglich.

Wenn sich der Voodoo-Hexer im Rahmen der Vertragsfreiheit dazu verpflichtet, bei der betreffenden Person ein aua zu bewirken – ja dann hat er eben Pech gehabt und bekommt – wegen objektiver Unmöglichkeit – kein Geld.

Insgesamt also ein eher diffuses Bild – weder Freibrief für die Kartenleger noch dezidierte Stärkung des Verbraucherschutzes. Für mich erinnert das an ein ganz anderes Thema, bei dem der Markt allerdings viel stärker und viel restriktiver reguliert ist: die Finanzdienstleistungsbranche!

Dort hat der Kunde die Möglichkeit den Verkäufer (bzw. Vermittler) zu verklagen, wenn dieser ihn nicht über alle Risiken der Anlage – schriftlich! – aufgeklärt hat. Wie schön wäre es, wenn dies in ähnlicher Form (die Beschreibung der Risiken bei Finanzprodukten muss nach aktueller Gesetzeslage auch für Laien verständlich sein!) auch bei Kartenlegern, Wahrsagern und Astrologen der Fall sein müsste. Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Wer das „Kleingedruckte“ nicht liest ist definitiv selbst schuld
  2. Ohne entsprechende Hinweise sind diese Verträge nichtig (und der Kunde muss nicht zahlen)

OK, ich weiß natürlich, dass auch die Gesetze zur Regulierung der Finanzdienstleister, Banken und Versicherungen noch alles andere als perfekt ist, aber immerhin ist es ein Schritt in die richtige (d.h. den Verbraucher/Kunden schützende) Richtung. Im esoterischen Zukunftsschwurbelmarkt ist man leider meilenweit von solchen Regelungen entfernt. Dabei gab es sogar schon mal eine entsprechende Gesetzesinitiative, die allerdings im Sande verlaufen ist. Der Gesetzentwurf  zielte eigentlich eher auf das Geschäft mit irgendwelchen Psycho-Seminaren und war ebenfalls noch nicht perfekt, aber alleine §2 Abs. 1 und 2 würden die Kunden erheblich besser stellen:

§ 2 Form und Inhalt des Vertrages
(1) Verträge nach § 1 bedürfen der Schriftform.
(2) Die Vertragsurkunde muss Angaben enthalten

  • über die genaue Bezeichnung und zustellungsfähige Anschrift des Unternehmers, bei juristischen Personen und rechtfähigen Personengesellschaften auch über die Person des gesetzlichen Vertreters,
  • zur genauen Beschreibung der Leistung und des angestrebten Ziels einschließlich
    • einer kurzen Beschreibung der angewandten Methode,
    • der vertretenen ethischen Werte und
    • der theoretischen Grundlagen,
  • über die berufliche Qualifikation der Personen, die die Dienstleistung erbringen,
  • über Art sowie die voraussichtliche Anzahl und Dauer der Veranstaltungen,
  • darüber, ob die Veranstaltungen in Gruppen oder einzeln durchgeführt werden sollen,
  • über den Gesamtpreis sowie den Einzelpreis je Veranstaltung,
  • darüber, ob Begleitmaterial erworben werden muss, und welche Kosten hierdurch entstehen,
  • darüber, ob der Vertragsgegenstand Teil eines Gesamtkonzepts ist, und über den Preis der hierzu gehörenden Leistungen,
  • darüber, welche Risiken und Nebenwirkungen die angewandten Methoden haben und
  • welcher Personenkreis hierdurch gefährdet sein könnte.

So heißt es erst ‚mal abwarten – irgendwann wird es eine weitere Entscheidung des OLG Stuttgart geben und ich bin schon mal gespannt wie das jetzt ausgeht …





Promiprognosen 2011: Bohlen heiratet, Brangelina getrennt

5 01 2011

In der Regenbogenpresse finden sich zum Jahresende nicht nur irgendwelche nichtssagenden Jahreshoroskope sondern auch die ein oder andere Promiprognose. Bisher habe ich zu diesem Thema folgendes gefunden:

Die Hamburger Wahrsagerin Casia Chayenne hatte bereits vor einiger Zeit Schlagersternchen Helene Fischer eine Schwangerschaft samt folgender Trennung von Florian Silbereisen und ab Sommer eine neuen Liebe zu einem 45- 60-Jährigen aus dem Musikbusiness vorausgesagt und durfte im Berliner Kurier noch sechs weitere Promiprognosen abfeuern. Hier das Ergebnis:

  1. Der Vergewaltigungs-Prozess wird weder gut noch schlecht für Jörg Kachelmann (52) ausgehen. Die Karten zeigen an: Er wird mit Bewährung davonkommen.
  2. Für Heidi Klum (37) naht im Sommer ein anstrengendes Projekt, das sie erfolgreich abschließt. Danach zieht sie sich zurück, beendet Mitte 2012 ihre Karriere.
  3. Das Geld bleibt Dieter Bohlen (56) treu. Neue Werbeverträge warten im Frühjahr. Privat wird er sich enger binden: Circa im September heiratet er – im kleinen Kreis im Ausland.
  4. Kate Middleton (28) ist in enger Liebe mit Prinz William (28) verbunden. Neben den Herzkarten landete die Familienzuwachskarte. Kate wird im September/Oktober schwanger.
  5. Fußballer-Gattin Sylvie van der Vaart (32) ist weiterhin sehr gefragt. Gesundheitlich läuft alles bestens (kein Krebs-Rückfall). Spätestens im Frühjahr 2012 bekommt sie ein zweites Kind.
  6. Obwohl sie es in ihrem Innersten noch nicht will, wird Victoria von Schweden (33) nächstes Jahr Königin. Im Sommer 2012 bekommen sie und Daniel ihr erstes Baby.

OK, Nummer 4 ist nicht so ganz unwahrscheinlich, die Prognosen 2, 5 und 6 beziehen sich zumindest teilweise auf 2012 (und werden nicht vergessen …).

Die Frankfurter Astrologin Aylin Bulanik erwartet „prominente Beziehungskrisen“ bei Seal und Heidi Klum, Carla und Nicolas Sarkozy, Lilly und Boris Becker, Brad Pitt und Angelina Jolie (Trennung spätestens Ende 2011, diese Prognose gehört aber seit Jahren zum Standardrepertoire der Promiprognosten), Tom Cruise und Katie Holmes sowie – Überraschung! – bei den zu Guttenbergs. Dazu gibt es noch ein wenig Blabla zu Westerwelle (wird wahrscheinlich zum Rücktritt als Parteivorsitzender gezwungen), Sarazin (bekommt Ärger), Seehofer (gesundheitliche Probleme nicht ausgeschlossen) und Volker Bouffier (kann sich als hessischer Ministerpräsident halten wenn er den Sommer übersteht, wird aber 2014 die Wahl verlieren) sowie die Ankündigung von Protesten und Groß-Demos ab spätestens März.

In drei Teile hat Elizabeth Teissier ihr Jahreshoroskop für 2011 in der „Schweizer Illustrierten“ aufgeteilt und dabei auch kurze, nichtssagende Sätze zu – mir weitgehend unbekannten – überwiegend schweizer Promis gemacht. Auch Viktoria von Schweden wird erwähnt, aber statt der Frage „Wird sie 2011 Königin von Schweden, oder bremst Saturn die Thronfolgerin aus?“ hätte man von Frau Teissier doch eher eine Antwort erwartet – da war die oben erwähnte Casia Chayenne mutiger. Auf ihrer Webseite schwafelt sie dann immerhin noch ein wenig über anstehende Katastrophen:

Der Neumond am 3. April könnte den Beginn einer kritischen Phase darstellen, die bis Mitte Mai andauern dürfte. Voraussichtlich äussert sie sich erneut in gigantischen Staatsschulden und Börsen-Turbulenzen. Zusätzlich könnten sich auch politische und soziale Probleme zuspitzen oder Naturkatastrophen eintreten.

Ähnlich sieht es bei den Jahreshoroskopen in der Zeitschrift Bunte (von Leslie Rowe, in Heft 52, 2010) und in der Neuen Post (kein Name eines/einer Verantwortlichen, Heft 51,2010) aus. Rowe lässt sich immerhin zu einer einzigen halbwegs prüfbaren Aussage hinreißen: Fußballprofi Thomas Müller soll sich „erst ab Mai wieder auf sein (Tor-)Glück verlassen“ können – also ziemlich genau dann, wenn die Saison endet. Rowe war übrigens bis Ende letzten Jahres auch im öffentlich-rechtlichen Radio aktiv und durfte auf der Webseite von Bayern3 sogar noch ein Jahreshoroskop für 2011 ablegen – zum 1. Januar wurde das Bayern3-Horoskop jedoch eingestellt.

Wer noch weitere solche Prognosen hat (meine Schwiegermutter liest nicht die gesamte Regenbogenpresse) darf mir gerne die entsprechenden Seiten bzw. das ganze Heft zukommen lassen. Einfach per Mail melden …





Prognosen 2011: Noch mehr Katastrophen und das übliche Blabla

30 12 2010

Nikki Pezaro kann’s nicht lassen. Auch für 2011 hat sie wieder viele Prognosen auf ihrer Webseite aufgelistet und neben den üblichen Katastrophen (überall Erdbeben und Terroranschläge!) finden sich nicht nur viel aus den Vorjahren Kopiertes sondern auch das ein oder andere Schmankerl für’s Kuriositätenkabinett. Hufeisenförmige UFOs über Roswell (World Predictions Nr. 22), Riesenspinnen (Nr. 48) und eine Pille die Menschen binnen 30 Tagen jünger werden lassen soll (Nr. 96) – der übliche Quatsch wie jedes Jahr.  Die Regenbogenpresse scheint sie nicht verfolgt zu haben, denn bei ihrer Nr. 6 in der Rubrik „The Royals“ (Wedding in Monaco) dürfte es um Albert II. gehen – und dessen Hochzeit ist seit Monaten für Anfang Juli 2011 angekündigt. Wenn ihre World Prediction Nr. 14 tatsächlich wahr werden sollte schlage ich vor, dass sie sich als Testperson zur Verfügung stellt. Sie hätte „The world’s first brain transplant“ bitter nötig!

Die Voraussage, dass FDP-Chef Westerwelle abtreten wird (oder muß) bescherte Mona Stein mediale Aufmerksamkeit. Mehr Konkretes gibt es von ihr nicht, und für eine Hellseherin ist der Ausblick auf die Wahlen in Berlin geradezu lächerlich:  Das Duell um das Berliner Rathaus im Herbst wird laut Mona Stein „wahrscheinlich“ nicht die Grüne Renate Künast gewinnen. Diese sei zwar sehr intelligent, aber etwas herrisch. SPD-Amtsinhaber Klaus Wowereit hingegen lasse alles schleifen. Eventuell werde er es wieder schaffen. Oder es komme jemand ganz Neues.

Winfried Noé hat gleich mehrere Ausblicke auf das Kommende Jahr auf Lager. Bei diesem reiht er völlig sinnfrei Sätze über Yin und Yang-Planeten aneinander und schließt mit einer Warnung: „Venus-Neptun in Verbindung mit Chiron lässt das Geld (Venus) wegfließen (Neptun).“ Angekündigt ist auch ein Artikel mit dem Thema 2011 und die Numerologie …

… aber schon der Text darunter zeigt, dass das verlinkte Zahlengemurmel aus dem letzten Jahr stammt. Genial dabei der Anfang:

Was geschieht eigentlich numerologisch, wenn die 2009 durch die 2010 ersetzt wird? Ganz einfach, es fällt eine Neun weg, und eine Eins kommt hinzu.

Aber das ist noch nicht alles, denn Herr Noé kennt ja auch die besten Tage 2011 für Liebe, Gesundheit und Beruf. Das Jahr wird also mit Spontanheilungen und Knochenbrüchen beginnen und in den Zeiträumen 30.3.-23.4., 3.-27.8. und 24.11.-14.12. soll man sich vor wichtigen Zusagen und Vertragsschlüssen hüten.

Im Newsletter des Allgeier-Verlags vom 23.12. gibt es natürlich auch eine Jahresvorschau 2011. Während aber bei Noé Venus, Neptun und Chiron das Geld abfließen lassen, schauen die Allgeiers einfach woanders hin und schwupps haben sie bezüglich der Finanzen eine positive Nachricht: Jupiter im Stier verspricht finanziellen Aufschwung und Lebensgenuss. Aber natürlich fehlen unter dem Punkt „Die besondere Konstellation“ auch die üblichen Schwarzsehereien nicht:

Was das weltliche Geschehen betrifft, bleibt die Gefahr von Gewalttaten, insbesondere von Amokläufen und Anschlägen recht hoch. Es wäre in der Tat besser, größere Menschenansammlungen zu vermeiden.

Mehr davon haben sie in ihrem Astrologischen Jahrbuch auf Lager: Dort werden auf den Seiten 10 und 11 die „schwierigsten Tage“ mit Texten wie diesem aufgelistet:

1. bis 30. Juni. Saturn-Plutoweckt Fanatismus und kann Naturkatastrophen auslösen. Uranus-Pluto steht für Katastrophen, im schlimmsten Fall mit Nuklearkraft.

Insgesamt zählen übrigens so ca. 190 Tage zu den schwierigen und Ende Juni wird’s sogar doppelt gefährlich: zwischen dem 23. und 30. soll sich die Unfallgefahr erhöhen und es droht ein Flugzeugabsturz. Beim Katastrophen-Rundumschlag auf Seite 11 fehlt eigentlich nur das Wort Tsunami, ansonsten ist alles da: Vulkanausbruch, Zwischenfall im Kernkraftwerk, besonders heftige Erdbeben, schlimme Terroranschlägen und kriegerischen Auseinandersetzungen. „Ziemlich dick“ kommt es dann im November – aber nur für Bundeskanzlerin Angela Merkel (Seite 13): Sie könnte sogar krank werden oder einen Unfall erleiden.






BGH, BGB und Tarotkarten

14 12 2010

Das Bürgerliche Gesetzbuch ist eine bisweilen verstörende, aber manchemal auch durchaus spannende Lektüre. Um die richtige „Übersetzung“ einiger Paragraphen aus dem BGB ging es in einer Sitzung des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 2010. Die Robenträger mussten sich mit einem Fall auseinandersetzen, das hier bereits im Juni Thema war und eigentlich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 8.4.2010 zurückging – die Bezahlung einer Tarotkartenlegerin.

Es ging dabei natürlich um Bares, genau um 6.723,50 Euro. Diese wollte der Kunde im Januar 2009 einer Kartenlegerin nicht mehr zahlen, nachdem er im Laufe des Jahres 2008 sage und schreibe 35.000 Euro an die Dame abgedrückt hatte und berief sich auf den einschlägigen Paragraphen 275 Abs 1 des BGB:

§ 275 Ausschluss der Leistungspflicht

(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.

Nun ja, irgendwelche Schicksalsberatungen auf Basis von Tarotkarten sind nun mal nicht möglich, für niemanden. Deshalb muss in diesem Falle außerdem § 611 bemüht werden:

§ 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

… und da diese zugesagte Leistung schlicht und einfach nicht erbringbar ist, kann die Dame eben dafür keine Zahlung verlangen. Die Leitsätze des Urteils lassen eigentlich keine Fragen offen:

Das Versprechen einer Lebensberatung, die sich auf die magischen Kräfte gelegter Karten gründet, ist auf eine im Rechtssinn unmögliche Leistung gerichtet. Ein Honoraranspruch für diese Leistung besteht nicht.

Das Urteil erwähnt sogar explizit, dass es sich um andere Fragen dieser „Dienstleistung“ gar nicht gekümmert hat:

Dahinstehen kann im Übrigen auch, ob der Wuchertatbestand gegeben ist (§ 138 Abs. 2 BGB), nachdem die Preise der Klägerin sich deutlich von den Preisen abheben, die im Internet regelmäßig für telefonisches Wahrsagen verlangt werden (0,99 EUR/min).

Ich bin schon mal gespannt, zu welchem Ergebnis das BGH bei der Beurteilung dieses Falles gekommen ist – am 13. Januar (kein Freitag) wird das Ergebnis veröffentlicht werden und es bleibt zu hoffen, dass solcher Abzocke in Zukunft mit Verweis auf dieses Urteil ein Riegel vorgeschoben werden kann.





Kein Honoraranspruch für „Lebensberatung“ durch Kartenlegen

18 06 2010

Ein wunderbares Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart:

Das Versprechen einer Lebensberatung, die sich auf die magischen Kräfte gelegter Karten gründet, ist auf eine im Rechtssinn unmögliche Leistung gerichtet. Ein Honoraranspruch für diese Leistung besteht nicht.

In der Rechtslupe gibt’s dazu einen ausführlichen Artikel. In dem dort beschriebenen Fall ging es um die übliche Telefonabzocke eins der üblichen Angebote zur telefonischen Lebensberatung mittels Tarotkarten. Die Kartenlegerin hatte ihrem Kunden zwar nicht versprochen, dass das von ihr aus den Karten fantasierte Zeugs eintreten wird, aber das Gericht äußerte sich klar und deutlich:

Ein Vergütungsanspruch besteht allerdings nicht, weil die von der Klägerin versprochenen Dienste objektiv unmöglich sind, so dass der Anspruch auf die Gegenleistung entfällt (§§ 326 Abs. 1, 275 Abs. 1 BGB).

Eigentlich müsste Questico ja jetzt sofort sein Geschäftsmodell ändern …





Alles Lug und Trug …

17 05 2010

… behauptet eine Frau namens Birgit über ihre Zeit als Kartenlegerin bei irgend einem Esoterikportal. Das Ganze ist nicht wirklich überraschend und die potentiellen Kunden werden durch solche Selbstbezichtigungen wohl auch nicht davon abgehalten ihr Geld weiter den esoterischen Abzockern in den Rachen zu werfen. Die zwölfminütige Beichte bei Domian in 2 Teilen:

(gefunden bei esowatch)





Verlosung: 1 x Astrologieausbildung (für arbeitslose Hamburger) und 1 x Schwurbifex-Starter-Kit (für alle)

4 11 2009

Noch gibt es nur einen einzigen Astrologie-Kurs im Fortbildungsverzeichnis KURSNET der Bundesagentur für Arbeit, der mittels Bildungsgutschein finanziert werden kann. Ich vermute aber, dass sich das bald ändert, und auch die Kurse der Astro-Praxis aus Hamburg diese höheren Weihen erhalten werden (nicht weil die Dame es schon Mitte September angedroht hat, sondern weil man hier – wie das Beispiel aus Köln zeigt – nicht auf die Vernunft der Genehmigungsbehörden setzen kann). Bis dahin hat Frau Fritsch* eine andere Idee, um einem armen Arbeitslosen eine neue berufliche Zukunft zu ermöglichen:

+++NEU+++NEU+++ Verlosung eines kostenfreien Studienplatzes für einen arbeitslosen Interessenten, dem unsere Astrologie-Weiterbildung in Seminaren (Hamburg) als Wiedereingliederung ins Berufsleben sicher dienen würde. Mehr Infos dazu: 040-280-509-50.

Ja, diese Ausbildung dient „sicher“ zur Wiedereingliederung ins Berufsleben, denn man kann sich ja auf so viele verschiedene Arten danach beruflich etablieren (wie auf dieser Seite* nachzulesen ist):

  1. als psychologischer Astrologe mit eigener Praxis in Heil- und Sozialberufen
  2. als Ausbilder in Astrologie- und HP-Schulen als Mentor im Astrologie-Fernunterricht
  3. als Moderator in astrologischen Foren und Blogs
  4. in der Medienbranche als Autor
  5. als Texter für die Esoterik-Branche
  6. als Astrologe in Radio- und Fernsehsendungen
  7. als Layouter für Astro-Fachzeitschriften
  8. als Astro-Coach für Unternehmen
  9. in Internet-Portalen als astrologischer Berater
  10. als Programmierer für Astro-Programme
  11. als Unterhalter in der Freizeitindustrie
  12. im Event- und Entertainmentbereich.

Ich fasse mal kurz zusammen: Der Kurs bei der Hamburger Astropraxis scheint also folgende Ausbildungen mit einzuschliessen:

  • Heilpraktiker / Arzt oder Ähnliches (siehe 1 – Heilberufe sind in diesem Lande ja reglementiert und ein Astrologiekurs alleine reicht da nicht!)
  • Sozialpädagogik oder Ähnliches (siehe 1 – hier oder da findet man keinerlei Hinweis auf Astrologie, also müsste die Ausbildung der Astro-Praxis den Leuten zusätzlich noch das nötige „Handwerkszeug“ beibringen)
  • Grafik / Design (siehe 7 – als Layouter sollte man ja eine entsprechende Ausbildung haben …)
  • BWL (siehe 9 – als Firmencoach wären gewisse BWL-Kenntnisse auch nicht von Nachteil, denn wie will man coachen was man nicht kennt?)
  • Informatik (siehe 10 – die Sterne programmieren sich ja nicht selbst …)

Dazu erwirbt man mit Sicherheit die Fähigkeit sich auf Zuruf deutungsschwangeren Astro-Blablas mittels einer Tastatur (5) oder – mit oder ohne Kamera – eines Mikrofon (6) zu entäußern. Ob man sich nach dieser Ausbildung auch vor Publikum zum Affen machen (11, 12) oder  im Internet (3) oder als Autor (4) blamieren will, das müssen die Seminarteilnehmer natürlich selbst wissen. Ausbilder in einer bestehenden Astrologie-Schule (2) würde ich übrigens nicht empfehlen – es dürfte finanziell ergiebiger sein eine eigene Astrologieschule zu gründen. Mein Tipp: Einfach irgend einen obskuren Planetoiden oder Asteroiden für wichtig und gefährlich erklären und dann immer ganz viel Unsinn schreiben (am besten ‚mal mit dem Stichwort „Orcus“ bei Astrologix rumstöbern – da findet man wirklich Unfassbares … … so viele Links kann man hier gar nicht reinquetschen, dieses Beispiel ist das harmloseste) und so langsam eine Anhängerschar gewinnen Diese kann man dann natürlich weltexklusiv in der neuen Astrologieform ausbilden und da man ja zunächst als Einzige/r dieses obskure Objekt „astrologisch benutzt“ ist natürlich alles erlaubt (… ein obskurer Name wie Nr. 11949 „Kagayayutaka“ hilft da vielleicht, oder man erkläre einfach Nr. 3834** zum für musikalische Genialität und abseitigen Humor zuständigen astrologischen Objekt – bei den Astronomen gibt’s übrigens eine Riesenauswahl mit noch viel mehr ganz tollen Namen!).

Die Verlosung ist eine Superidee von der AstroPraxis! Wirklich! Wenigstens kostenlos – obwohl: ob’s dieses Angebot auch gäbe, wenn im gerade begonnenen Kurs (Preis: 1380 €) nicht noch (mindestens) zwei Plätze frei* wären?

Die Ausbildung/Weiterbildung hat gerade begonnen. Es sind aber noch zwei Plätze frei für einen Quereinstieg. Im Privatunterricht wird der Inhalte der ersten Sitzung problemlos und ohne Preisaufschlag nachgeholt. Außerdem verlosen wir einen kostenfreien Ausbildungsplatz für einen Arbeitslosen-Teilnehmer. Mehr Infos hier: Tel. 040- 280 509 50.

Blöd ist allerdings, dass diese Ausbildung ein ganzes Jahr dauern soll.  Ok, für die oben dargestellten, von mir auf Grund der versprochenen Berufsperspektiven vermuteten, Inhalte ist das wirklich sehr kurz; wahrscheinlich lernen die Leute als erstes diejenigen Termine astrologisch zu bestimmen, an denen man die Lerninhalte ratzfatz in die – von wissenschaftlichem Wissensbalast offensichtlich vollständig entleerte – Birne reinkriegt. Trotzdem – das dauert alles viel zu lange … … deswegen habe ich mich entschlossen auch etwas zu verlosen, und damit kann die glückliche Gewinnerin oder der glückliche Gewinner quasi sofort in eine neue, erfolgreiche berufliche Zukunft in dieser Branche starten:

Am 11.11. verlose ich einen vollständigen Schwurbifex-Starter-Kit, bestehend aus einer hübschen Metalldose, ein wenig Papier und einer CD. Wer gewinnen will muss mir nur glaubhaft machen, dass dieser Schritt in eine erfolgreiche berufliche Zukunft in der Esoterikbranche nicht nur dringend notwendig ist sondern weder von wissenschaftlichen Kenntnissen oder gesundem Menschenverstand noch von irgendwelchen Skrupeln behindert wird. Bewerbungen werden gerne hier in den Kommentaren entgegengenommen – notfalls entscheidet natürlich das Los!

Hier kann man schon mal einen Blick darauf werfen:

Software

Und übrigens: Nicht nur Sternenschwurbelei geht mit dieser Software, auch für Kartenlegen, Runendeuten, Namensanalyse und Biorhythmus sind Programme dabei! Ob man dafür eine eigene Praxis eröffnen möchte ist sicherlich Geschmacksache, aber für ein breit gefächertes Angebot in einem kleinen Onlineshop ist das der ideale Start. Nur schnell die Software-Pakete installiert, eine Webseite für die einzelnen Angebote zusammengefaselt und schon kann’s losgehen. Und ich kann aus eigener Erfahrung bestätigen, dass alle Analysen zu mindestens 100% richtig sind – sogar wenn man das falsche Geburtsdatum oder den falschen Namen eingibt. Doch! Das funktioniert tatsächlich! (… natürlich nur gegen Vorkasse!)

Möchte jemand die Qualität der Software vorab testen? Gegen einen kleinen, selbst zu wählenden (jeder gebe so viel wie möglich), mindestens dreistelligen Energieausgleich (natürlich nur in Euro – und ohne Komma, führende Nullen oder Minuszeichen … … auf vermeintlich lustige Kasperlegebote der Art 0,02 € oder -1000€ reagiere ich nicht! Und klar: Vorkasse!) erstelle ich selbstverständlich gerne eine Komplettanalyse, damit ich die horrende Summe, die ich für diese Software ausgerechnet bei Saturn (!!!!) lassen musste, auch bald wieder einspielen kann:

Preis

*auf Grund meiner bisherigen Erfahrung mit den öfter mal wechselnden Inhalten auf den Webseiten der Astropraxis bin ich dazu übergegangen die Seiten auf WebCite zu archivieren …

** für alle Faulpelze, die nicht bei den Asteroidensuchern nach Nr. 3834 suchen wollen hier der Name des Steinbrockens: „Zappafrank“ (… und die Empfehlung an die PKHF™)





Die Quellen zum Prognoserückblick 2008

16 12 2008

Der Prognoserückblick ist veröffentlicht, und da ich immer wieder nach den genauen Quellen gefragt werde, habe ich hier mal eine Quellenliste für die verwendeten Prognosen zusammengestellt. Bei den Internetlinks ist zu beachten, dass sich manche Texte von Astrologen und Wahrsagern inzwischen geändert haben und das Onlinearchiv mancher Zeitung nicht allzu lange verfügbar ist (ich habe aber von allem eine lokale Kopie). Und jetzt geht’s los mit den Quellen:

Die EM-Prognosen:

Katastrophen und mehr:

  • Nikki Pezaro: Ihre vielen Prognosen gibt es unter http://www.psychicnikki.com/predictions.html#2008
  • Rosalinde Haller: Frau Haller hat auf ihrer Webseite ebenfalls ein wildes Sammelsurium an Prognosen. Zu finden unter dem Menupunkt „Prophezeihungen“ und dann natürlich unter 2008. Meine Lieblingsprognose ist die eines Atomunfalls in Russland, die mit dem Kommentar „wird vertuscht“ versehen ist …
  • Weltuntergänge werden „traditionell“ auf http://www.religioustolerance.org/endwrl14.htm gelistet.
  • Blossom Goodchild hatte es mit ihrer Außerirdischenposse zu ein wenig YouTube-Berühmtheit gebracht. Nach dem 14. Oktober hat sie übrigens ihre entsprechenden Prognosen aus ihrem BLOG gelöscht. Nachzulesen bei: http://en.wikipedia.org/wiki/Blossom_Goodchild

Börsenprognosen:

  • Die Prognosen stammen aus „Euro am Sonntag“, Heft 3/2008, Seite 30 und Börse Online vom 20.12.2007.

Promiprognosen:

  • Elizabeth Teissier’s Prognosen fanden sich in der Zeitschrift „Revue“, Heft 1/2008
  • Antonio Vazquez Alba‘s wurde zitiert auf http://www.20minuten.ch (am 7.1.2008)
  • Dagmar Wackermann liess sich in der Düsseldorfer Ausgabe des Boulevardblattes Express vom 4.1.2008 zu Aussagen über die lokale Prominenz bewegen
  • Sofia Sahir, Sabine Krause und Jeanne Philippi waren in „Alles für die Frau“; Heft 1, 2008 nachzulesen
  • der Link zu Nikki Pezaro ist ja oben schon angegeben

Wahrsager und Kartenleger Warnhinweis:

  • Der Warnhinweis wurde in den Tagesthemen als „Schlußlicht“ verwendet – und dass diese Nachricht durchaus Auswirkungen hat, kann man auf vielen (nicht allen) Seiten von britischen Wahrsagern und Kartenlegern auch nachprüfen. Dort gibt es nämlich inzwischen nicht selten gaaaanz weit unten und in der Regel in einer wenig augenschonenden Schriftgröße einen Satz zu lesen wie „This website and its psychic reading services are for entertainment purposes only.“ oder For entertainment only. Astrologer, Psychic ability not proven. So zu lesen zum Beispiel hier und hier oder da und dort. Ich bin mal gespannt, ob auch hierzulande diese EU-Richtlinie umgesetzt wird – wäre keine schlechte Sache, wenn bei Astro TV und ähnlichen Sendeformaten jeder Anrufer vor laufender Kamera erst einmal in entsprechender Weise aufgeklärt werden müsste …